Beim Bau der Spanischbrötlibahn trat die Gemeinde Neuenhof Land für die Linienführung an die Bahngesellschaft ab. Als Ersatz erwarb sie, nachdem sie aus dem Verkaufspreis vorerst die Gemeindeschulden bezahlt hatte, im Jahr 1847 vom Kanton die 20 Jucharten Ackerland im Härdli an der Limmat. Dieses hatte vor dessen Aufhebung dem Kloster Wettingen gehört. Deshalb garantierte die Gemeinde dem im Schloss Buonas bei Zug residierenden Abt des ehemaligen Klosters, dass sie ihm bei einer allfälligen Wiederherstellung des Konvents das Land zum gleichen Preis wieder zurückverkaufen würde. Die oberhalb der Bahnlinie gelegenen drei Jucharten des erworbenen Landes verkaufte die Gemeinde Neuenhof in einer Versteigerung an den Meistbietenden weiter.
Die 17 Jucharten unterhalb der Bahnlinie, also auf der Seite der Limmat, wurden in Parzellen aufgeteilt und als „Härdlirüttenen“ gegen Zins an die Bürger verteilt. Aus dem Erlös des Gemeindegutes bestritt die Gemeinde einen Teil ihrer Auslagen, etwa indem Holz aus dem Gemeindewald an den Meistbietenden versteigert wurde. Die einzelnen Bürger waren aber auch direkte Nutzniesser des Gemeindegutes. Nach alter Gewohnheit hatte nämlich jeder Bürger, der „eigen Licht und Feuer“ brannte, d.h. eine eigene Haushaltung führte, sowie „Steuer und Brauch“, d.h. die von der Gemeinde geforderten Pflichten erfüllte, Anrecht auf den Bürgernutzen. Dies war eine bestimmte Menge Holzes aus dem Gemeindewald, welches sie alljährlich zugewiesen erhielten.
Nach dem gleichen Grundsatz wurden auch die „Härdlirüttenen“, die einzelnen Parzellen des Härdlilandes, zur Pacht ausgegeben. Allerdings waren nicht genügend Parzellen vorhanden, um alle berechtigten Bürger zu bedienen. Es gab daher oft langjährige Wartezeiten und teilweise heftige Auseinandersetzungen darum, wer als nächster zur Verteilung anstand.